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Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾: Anpassung der Prognose zum Konzernergebnis

Reaktion auf veränderte Ergebnisprognose des Volkswagen Konzerns

Stuttgart, 28. Oktober 2015. Die ߣ¹ÜÍøÕ¾, Stuttgart („Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾â€œ), passt ihre Prognose zum Konzernergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2015 an. Wie bereits in der Pressemitteilung vom 22. September 2015 ausgeführt, wird das Konzernergebnis der Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾ im aktuellen Geschäftsjahr durch Ergebniseffekte im Volkswagen Konzern im Kontext der Dieselthematik belastet.

Im Rahmen ihrer Veröffentlichung zum 3. Quartal 2015 hat die Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2015 ein nach Sondereinflüssen deutlich unter dem Vorjahr liegendes operatives Konzernergebnis angekündigt. Unter Berücksichtigung dieser Prognose und der zu erwartenden Entwicklung insbesondere des Finanzergebnisses im Volkswagen Konzern geht die Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾ insgesamt für ihr Geschäftsjahr 2015 nunmehr von einem Konzernergebnis nach Steuern zwischen 0,8 Milliarden Euro und 1,8 Milliarden Euro aus. Nicht berücksichtigt sind darin Verwässerungseffekte aus den von der Volkswagen AG begebenen Pflichtwandelanleihen.

Die Prognose der Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾ steht insbesondere unter dem Vorbehalt weiterer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Dieselthematik und unterstellt, dass das Finanzergebnis des Volkswagen Konzerns zum Jahresende im Rahmen der bisherigen Erwartungen bleibt. Aufgrund dieser Einschränkungen unterliegt die Prognose der Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾ zwangsläufig Einschätzungsrisiken.

Darüber hinaus hat sich insbesondere durch den Erwerb von 1,5 Prozent der Volkswagen Stammaktien von der Suzuki Motor Corporation die zum Jahresende erwartete Nettoliquidität der Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾ reduziert. Aktuell geht die Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾ nun – ohne Berücksichtigung weiterer möglicher Investitionen – von einer Nettoliquidität zwischen 1,3 Milliarden Euro und 1,5 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2015 aus.

Die Porsche ߣ¹ÜÍøÕ¾ wird ihre „Zwischenmitteilung über den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 9. November des Geschäftsjahres 2015“ am Dienstag, 10. November 2015, vorlegen.